Home ABI nachholen 2. Bildungsweg Finanzierung ABI - was dann Impressum | AGB
  Infos zum Thema: Externenprüfung

Die Externenprüfung wird auch als "Nichtschülerprüfung" bezeichnet. Dieser Name verdeutlicht besser, um was für eine Prüfungsmöglichkeit es sich hierbei handelt: Als Nichtschüler gilt jeder, der keine auf die Abiturprüfungen vorbereitende Schule besucht hat. Neben dem regulären Gymnasium zählen hierzu auch Abendschulen, Kollege oder Studiengemeinschaften, die auf ein Fernabitur vorbereiten. Nur wenn keiner dieser Punkte zutrifft, gilt die Externenprüfung. Sie wird je nach Bundesland in der Regel einmal jährlich angeboten, wobei die Anmeldung rechtzeitig erfolgen sollte.

Die Prüfungsfächer sowie das Niveau der Prüfungen entsprechen denen der regulären Allgemeinen Hochschulreife. In Bayern beispielsweise besteht ohnehin ein Zentralabitur, welches unabhängig von der jeweiligen Schulform absolviert werden muss. Die Externenprüfung kommt für verschiedene Zielgruppen in Betracht: Zum Einen können Berufstätige, die längere Zeit keine Schule mehr besucht haben, auf diese Weise ihr Abi nachholen. Eine intensive Vorbereitung, autodidaktisch oder mit Unterstützung durch VHS und Studienakademien, ist hier selbstverständlich dringend anzuraten. Zum Anderen gelten SchülerInnen einiger Privatschulen, Akademien oder beispielsweise auch von Waldorfschulen im klassischen Sinne als "Nichtschüler". Hier wird ebenfalls eine sogenannte Externenprüfung absolviert. Wo diese stattfindest, welche Bedingungen gestellt werden und wie hoch die obligatorischen Prüfungsgebühren sind, sollte vorab bei den zuständigen Schulämtern erfragt werden. Darüber hinaus sollten auch die Formalitäten stimmen - Geburtsurkunde, gegebenenfalls Zeugnisse und viele weitere Dokumente können je nach Prüfungsordnung verlangt werden.